{"id":188,"date":"2024-06-27T10:11:34","date_gmt":"2024-06-27T10:11:34","guid":{"rendered":"http:\/\/kinderarzt-mellendorf.de\/?page_id=188"},"modified":"2024-06-27T10:11:35","modified_gmt":"2024-06-27T10:11:35","slug":"heilmittelverordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kinderarzt-mellendorf.de\/?page_id=188","title":{"rendered":"Heilmittelverordnung"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Call to Action&#8220; _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#008791&#8243; locked=&#8220;off&#8220; collapsed=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; max_width=&#8220;860px&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;b327cbe4-b1d5-4b66-ad37-40c8f2f061ba&#8220; header_2_font=&#8220;Open Sans|700|||||||&#8220; header_2_text_color=&#8220;#FFFFFF&#8220; header_2_font_size=&#8220;48px&#8220; header_2_line_height=&#8220;1.2em&#8220; text_orientation=&#8220;center&#8220; header_2_font_size_tablet=&#8220;32px&#8220; header_2_font_size_phone=&#8220;20px&#8220; header_2_font_size_last_edited=&#8220;on|desktop&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<h2>Heilmittelverordnung<\/h2>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;Header&#8220; _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; background_color=&#8220;#faf5ef&#8220; custom_padding=&#8220;40px||0px||false|false&#8220; collapsed=&#8220;on&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;||73px|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.17.6&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.19.1&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; link_text_color=&#8220;#008791&#8243; header_2_font=&#8220;Open Sans||||||||&#8220; header_2_font_size=&#8220;15px&#8220; header_2_line_height=&#8220;0.6em&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<h3><strong>Heilmittel (Logop\u00e4die, Ergotherapie, Physiotherapie)<\/strong><\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sehr geehrte Eltern,<\/p>\n<p>da es immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen rund um die Heilmitteltherapien Logop\u00e4die, Ergotherapie und Physiotherapie kommt, versuche ich auf dieser Seite ein wenig mehr Klarheit in dieses schwierige Thema zu bringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Definition:<\/strong><\/h2>\n<p>\u201eHEILMITTEL\u201c sind Verordnungen zur Physiotherapie (Massagen\/Krankengymnastik), Logop\u00e4die (Sprachheilbehandlung) oder Ergotherapie (Arbeits- und Besch\u00e4ftigungstherapie).\u00a0Nur ein Arzt darf die Indikation\u00a0f\u00fcr die\u00a0Behandlung stellen und nur er\u00a0darf diese Verordnungen\u00a0ausstellen.\u00a0Dieses ist in der Heilmittelrichtlinie (<a href=\"https:\/\/www.g-ba.de\/informationen\/richtlinien\/12\/\"><span>https:\/\/www.g-ba.de\/informationen\/richtlinien\/12\/<\/span><\/a>) gesetzlich verankert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Eine kurze Zusammenfassung vorweg<\/strong><\/h2>\n<p>Da das Thema Heilmittel sehr kompliziert ist habe ich eine kurze Zusammenfassung der \u201eProbleme\u201c der Heilmittelverodnung erstellt.<br \/>Eine ausf\u00fchrliche Begr\u00fcndung der einzelnen hier erw\u00e4hnten Punkte finden sie im Verlauf des Textes.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Verordnung medizinischer Heilmittel verlangt Ihre Krankenkasse\u00a0bestimmte Regeln, die in der \u201eHeilmittelverordnung\u201c verbindlich festgelegt sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Am Beginn einer Heilmittelverordnung steht die Frage ob Ihre Krankenkasse zust\u00e4ndig ist. Das ist bei allen med. St\u00f6rungen und Krankheitsbildern der Fall.<\/li>\n<li>Heilmittelverordnungen erfolgen nur aufgrund einer <span>\u00e4rztlich festgestellten Erkrankung\/St\u00f6rung<\/span> mit entsprechender therapeutischer Indikation f\u00fcr Heilmittel.<\/li>\n<li>Heilmittel bei Kindern werden nicht verordnet, wenn heilp\u00e4dagogische-, sonderp\u00e4dagogische- und psychologische Ma\u00dfnahmen im Vordergrund stehen. Isolierte Lernst\u00f6rungen oder St\u00f6rungen wie Lese- und Rechtschreibschw\u00e4che fallen ebenfalls in diese Kategorie. In diesen F\u00e4llen sind das Schulsystem und das Jugendamt zust\u00e4ndig Hilfestellung zu geben (<a href=\"http:\/\/www.mk.niedersachsen.de\/schule\/lehrkraefte\/unterricht\/schwierigkeiten_im_lesen_rechtschreiben_und_rechnen\/schwierigkeiten-im-lesen-rechtschreiben-und-rechnen-6411.html\"><span>Nieders\u00e4chsischer Erlass zur F\u00f6rderung von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen<\/span><\/a>).<\/li>\n<li>Allgemein gehaltene p\u00e4dagogische Begriffe wie Entwicklungsverz\u00f6gerung, Wahrnehmungsst\u00f6rung, Konzentrationsmangel oder sensorische Integrationsst\u00f6rung werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt. Hier sind die Lehrer und Erzieher in der Pflicht (p\u00e4dagogische F\u00f6rderung).<\/li>\n<li>Heilmittel d\u00fcrfen <span>nicht zur allgemeinen F\u00f6rderung eines Kindes<\/span> und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden.<\/li>\n<li>Die Therapieziele m\u00fcssen konkret sein: Man muss sie realistisch in einer bestimmten Zeit erreichen k\u00f6nnen und das Kind muss motiviert sein.<\/li>\n<li>Die Therapieziele m\u00fcssen klar \u00fcberpr\u00fcfbar sein: Wie bei der Verordnung eines Medikaments m\u00fcssen sich Arzt und Eltern \u00fcberlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapieerfolg \u00fcberpr\u00fcft.<\/li>\n<li>Im Gegensatz zu einer p\u00e4dagogischen F\u00f6rderung (Fernziele) sind medizinisch verordnete Therapien stets zeitlich begrenzt (Nahziele).<\/li>\n<li>F\u00fcr eine Heilmitteltherapie sind die Eltern einzubinden. Es ist ein Qualit\u00e4tsmerkmal einer Heilmittelpraxis \u201eHausaufgaben\u201c zur Umsetzung der Therapieziele im Familienalltag zu vergeben. Diese Anforderung an die Familie zur aktiven Mitwirkung ist notwendig und erf\u00fcllt eine wichtige Forderung der \u201eHeilmittelrichtlinien\u201c.<\/li>\n<li>Ein Hausbesuch darf nur verordnet werden, wenn ein Besuch der Praxis (z.B. des Logop\u00e4den) <span>aus medizinischen Gr\u00fcnden<\/span> nicht erfolgen kann. Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende F\u00f6rdereinrichtung, Kindergarten, etc.) allein ist keine ausreichende Begr\u00fcndung f\u00fcr die Verordnung eines Hausbesuchs.<\/li>\n<li>Eine Therapie darf <span>nur ausnahmsweise<\/span> au\u00dferhalb der Praxis erfolgen, wenn eine <span>besondere Schwere und Langfristigkeit<\/span> der funktionellen\/strukturellen Sch\u00e4digungen das Kind besteht und dieses <span>ganzt\u00e4gig<\/span> in einer F\u00f6rdereinrichtung untergebracht ist. Ein Integrationsstatus und der Besuch eines Kindergartens (auch eines Sprachheilkindergartens) ist hiermit nicht gemeint.<\/li>\n<li>Die Leistungen f\u00fcr gesetzlich krankenversicherte Patienten m\u00fcssen der Regel \u201ewirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckm\u00e4\u00dfig\u201c folgen. Eine optimale Versorgung ist leider nicht von den Krankenkassen vorgesehen. An dieser Vorgabe wird das Verordnungsverhalten eines Arztes in der Heilmittelpr\u00fcfung durch Krankenkassen gemessen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Empfehlungen von Betreuungseinrichtungen:<\/strong><\/h2>\n<p>Immer wieder werden von uns Heilmittelverordnungen angefordert, nachdem die Behandlung\u00a0von Kinderg\u00e4rten\/Schulen oder Anderen empfohlen wurde. Manchmal sogar nachdem eine Behandlung bereits durch die Eltern eingeleitet wurde.<\/p>\n<p>Wir sind nat\u00fcrlich f\u00fcr die Hinweise der Betreuer in den Kinderg\u00e4rten oder Schulen dankbar. Da sie viel Zeit mit den Kindern verbringen und diese intensiv beobachten, erkennen Sie St\u00f6rungen oft sehr fr\u00fch. Die Pr\u00fcfung, ob eine wirklich behandlungsbed\u00fcrftige Erkrankung oder St\u00f6rung vorliegt, obliegt jedoch dem Kinderarzt.<\/p>\n<p>Viele \u201eAuff\u00e4lligkeiten\u201c entpuppen sich bei n\u00e4herer Betrachtung h\u00e4ufig als Entwicklung im normalen Spektrum, denn die kindliche Entwicklung verl\u00e4uft sehr h\u00e4ufig nicht immer gradlinig und mit anderen Kindern vergleichbar.<\/p>\n<p>Da wir die Hinweise und Empfehlungen der Betreuer sehr ernst nehmen, werden wir in Absprache mit Ihnen eine differenzierte Diagnostik vornehmen,\u00a0<strong>bevor<\/strong>\u00a0eine Behandlung eingeleitet werden kann. <strong>Diese Pr\u00fcfung muss immer vor der Therapie stehen.<\/strong><\/p>\n<p>Sollten Lehrer, Betreuer oder Erzieher auf ein Defizit bei ihrem Kind hingewiesen haben, so bitten sie ihren Betreuer\/Erzieher\/Lehrer dieses Defizit und seine Beobachtungen schriftlich zu fixieren und bringen sie dieses Schreiben zur Vorstellung bei uns mit.<\/p>\n<p>Nachtr\u00e4glich ist es uns <strong>nicht<\/strong> m\u00f6glich, eine bereits durch Eltern eingeleitete Heilmittelbehandlung zu best\u00e4tigen. Hiervon sind auch Vorstellungen bei uns betroffen, wo Behandlungstermine in K\u00fcrze bevorstehen, da diese von Eltern bereits organisiert wurden (\u201edie Wartezeiten sind ja immer so lang aber es war gerade heute\/morgen noch ein Termin frei und jetzt fehlt \u201enur noch die Verordnung\u201c).<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen leider auf von Eltern organisierte Termine (ohne \u00e4rztliche Indikationsstellung) keine R\u00fccksicht nehmen und bitten Sie hier um Verst\u00e4ndnis. Bitte vereinbaren Sie erst nach Stellung der Indikation durch uns einen Termin bei ihrem Heilmittelerbringer (Logop\u00e4den, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten).<\/p>\n<p>Bitte haben Sie daf\u00fcr Verst\u00e4ndnis, denn wir als Kinder\u00e4rzte haften den Krankenkassen gegen\u00fcber f\u00fcr die korrekte Ausstellung von Heilmittelverordnungen mit unserem privaten Geld (sogenannte Regresse).<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a73 (3): <span>\u201eDie Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn sich die behandelnde Vertrags\u00e4rztin oder der behandelnde Vertragsarzt von dem Zustand der oder des Kranken \u00fcberzeugt, diesen dokumentiert und sich erforderlichenfalls \u00fcber die pers\u00f6nlichen Lebensumst\u00e4nde informiert hat oder wenn ihr oder ihm diese aus der laufenden Behandlung bekannt sind.\u201c<\/span><\/p>\n<h2><span><\/span><\/h2>\n<h2><strong>Wann d\u00fcrfen Heilmittel verordnet werden?<\/strong><\/h2>\n<p>Heilmittel d\u00fcrfen nur bei Erkrankungen und St\u00f6rungen der Entwicklung, nicht aber bei \u201eSchw\u00e4chen\u201c verordnet werden. Allgemein gehaltene p\u00e4dagogische Begriffe wie Entwicklungsverz\u00f6gerung, Wahrnehmungsst\u00f6rung, Konzentrationsmangel oder sensorische Integrationsst\u00f6rung werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt und sind somit auch keine Indikation f\u00fcr die Verordnung eines Heilmittels.<\/p>\n<p>Die Heilmittelrichtlinien sprechen ausdr\u00fccklich nur von einer ausreichenden und wirtschaftlichen Verordnungsweise und nicht von einer optimalen! Wir als Kinder\u00e4rzte haben vollstes Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den F\u00f6rdergedanken von Eltern, die ihren Kindern die optimalen Chancen im Leben erm\u00f6glichen m\u00f6chten. Heilmittel sind jedoch keine F\u00f6rderwerkzeuge sondern Therapien f\u00fcr St\u00f6rungen und Erkrankungen.<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a73 (2): <em>\u201eHeilmittel k\u00f6nnen zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verh\u00fcten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, <\/em><\/li>\n<li><em>eine Schw\u00e4chung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit f\u00fchren w\u00fcrde, zu beseitigen, <\/em><\/li>\n<li><em>einer Gef\u00e4hrdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder<\/em><\/li>\n<li><em>Pflegebed\u00fcrftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Nach jedem einzelnen Rezept werden wir in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch und einer Untersuchung Ihres Kindes die Fortschritte \u00fcberpr\u00fcfen, die Ihr Kind w\u00e4hrend der vergangenen Therapiestunden gemacht hat. Zu dieser Pr\u00fcfung sind wir verpflichtet. Folgeverordnungen k\u00f6nnen daher nicht einfach \u00fcber das Telefon bei uns bestellt werden. Bitte vereinbaren sie f\u00fcr eine Folgeverordnung einen Gespr\u00e4chstermin von 10 Minuten und bringen sie ihr Kind zu diesem Termin mit. Des Weiteren muss ein Therapiebericht vom Therapeuten bei uns vorliegen. Ohne Therapiebericht k\u00f6nnen wir keine Folgeverordnung ausstellen.<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a77 (11): <span>\u201eFolgeverordnungen sind nach Ma\u00dfgabe des Heilmittelkatalogs nur zul\u00e4ssig, wenn sich die behandelnde Vertrags\u00e4rztin oder der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom Zustand der Patientin oder des Patienten \u00fcberzeugt hat. 2 Bei der Entscheidung des Vertragsarztes \u00fcber Folgeverordnungen sind der bisherige Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu ber\u00fccksichtigen.\u201c<\/span><\/p>\n<h3><strong><\/strong><\/h3>\n<h2><strong>Woran erkenne ich eine gute Heilmitteltherapie?<\/strong><\/h2>\n<p>Zu den Grundlagen der Heilmitteltherapie geh\u00f6rt das aktive Mitwirken des Patienten und dessen Eltern an den Behandlungsma\u00dfnahmen. Dies bedeutet, dass sie als Eltern in die Therapie ihres Kindes unmittelbar mit eingebunden werden m\u00fcssen. Sie sollten regelm\u00e4\u00dfig den Therapieeinheiten ihres Kindes beiwohnen um zu sehen wie und woran mit ihrem Kind gearbeitet wird. Regelm\u00e4\u00dfige \u00dcbungen zu Hause (\u201eHausaufgaben\u201c) sind <span>obligater Bestandteil<\/span> einer Therapie. Verbesserungen von Defiziten erreichen sie n\u00e4mlich nicht durch 45 Minuten Therapie 1-2x\/Woche, sondern in der t\u00e4glichen Anwendung im Alltag bei ihnen in der Familie. Therapeuten, die sie nicht aktiv in die Therapie einbinden (z.B. keine Hausaufgaben vergeben), werden von uns nicht weiter unterst\u00fctzt!<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a71 Grundlagen (8): \u201e<span>Vertrags\u00e4rztinnen und Vertrags\u00e4rzte sowie Krankenkassen haben darauf hinzuwirken, dass die Versicherten eigenverantwortlich durch gesundheitsbewusste Lebensf\u00fchrung, durch fr\u00fchzeitige Beteiligung an Vorsorge- und <\/span><span><u>aktive Mitwirkung an Behandlungsma\u00dfnahmen<\/u><\/span><span> dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern und deren Verlauf und Folgen zu mildern<\/span>.\u201c<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Heilmitteltherapie in Schulen und Kinderg\u00e4rten<\/strong><\/h2>\n<p>Die h\u00e4ufig geforderten und oder gew\u00fcnschten Therapien im Kindergarten\/Schule stehen der oben erw\u00e4hnten Grundlagenbedingung des aktiven Mitwirkens der Eltern fast vollst\u00e4ndig entgegen. Aus diesem Grund werden Therapien (Ergo-, Logo- oder Physiotherapie) im Kindergarten von uns (mit ganz wenigen Ausnahmen wie z.B. bei behinderten Kindern mit ganzt\u00e4giger Betreuung in F\u00f6rdereinrichtungen) nicht mehr verordnet. Die Heilmittelrichtlinie erlaubt eine Therapie au\u00dferhalb der Praxis des Therapeuten als Hausbesuch nur, wenn ein Besuch der Praxis aus medizinischen Gr\u00fcnden nicht erfolgen kann.<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a711 (2): <span>\u201eDie Verordnung der Heilmittelerbringung au\u00dferhalb der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten ist nur dann zul\u00e4ssig, wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gr\u00fcnden die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gr\u00fcnden zwingend notwendig ist. 2 Die Behandlung in einer Einrichtung (z. B. tagesstrukturierende F\u00f6rdereinrichtung) allein ist keine ausreichende Begr\u00fcndung f\u00fcr die Verordnung eines Hausbesuchs.[\u2026]\u201c<\/span><\/p>\n<p>Ohne Verordnung eines Hausbesuches darf die Therapie <span>nur in Ausnahmef\u00e4llen<\/span> au\u00dferhalb der Praxis erfolgen, wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen\/strukturellen Sch\u00e4digungen sowie der Beeintr\u00e4chtigungen der Aktivit\u00e4ten des Kindes besteht und dieses ganzt\u00e4gig in einer auf F\u00f6rderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht ist. Dies trifft in aller Regel nur auf k\u00f6rperlich und\/oder geistig behinderte Kinder in Tageseinrichtungen zu. Der Besuch eines \u201eSprachheilkindergarten\u201c oder ein Integrationsstatus des Kindes reicht zur Verordnung nicht aus.<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a711 (2): <span>\u201eOhne Verordnung eines Hausbesuchs ist die Behandlung au\u00dferhalb der Praxis des Therapeuten oder der Therapeutin ausnahmsweise f\u00fcr Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. dar\u00fcber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung m\u00f6glich, die ganzt\u00e4gig in einer auf deren F\u00f6rderung ausgerichteten Tageseinrichtung untergebracht sind, soweit \u00a7 6 Absatz 2 dem nicht entgegensteht. 4 Voraussetzung ist, dass sich aus der \u00e4rztlichen Begr\u00fcndung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen\/ strukturellen Sch\u00e4digungen sowie der Beeintr\u00e4chtigungen der Aktivit\u00e4ten ergibt und die Tageseinrichtung auf die F\u00f6rderung dieses Personenkreises ausgerichtet ist und die Behandlung in diesen Einrichtungen durchgef\u00fchrt wird.\u201c<\/span><\/p>\n<p><span><\/span><\/p>\n<h2><strong>Was bedeutet eigentlich Budgetierung und Regress?<\/strong><\/h2>\n<p>Verordnungen von Heilmitteln sind f\u00fcr die meisten Fach\u00e4rzte (also auch f\u00fcr uns Kinder\u00e4rzte) budgetiert. Dies bedeutet, ein Kinderarzt darf pro Quartal (3 Monate) nicht mehr als 25% an Heilmitteln mehr verordnen, als der Durchschnitt seiner Kollegen in diesem Quartal verordnet. Die Verordnungszahlen seiner Praxis werden dem Arzt <span>ein Jahr sp\u00e4ter<\/span> von der kassen\u00e4rztlichen Vereinigung\u00a0mitgeteilt. Eine Pr\u00fcfung durch die Krankenkassen erfolgt in der Regel <span>drei Jahre sp\u00e4ter<\/span>. Verordnet ein Arzt mehr als 25% als sein Gruppendurchschnitt in einem Quartal kann er in eine genauere Pr\u00fcfung kommen und muss dann jede einzelne Verordnung belegen und begr\u00fcnden und sein Verordnungsverhalten an den Heilmittelrichtlinien messen lassen. Oberstes Gebot f\u00fcr den Arzt hierbei ist: Verordnungen m\u00fcssen ausreichend, zweckm\u00e4\u00dfig und wirtschaftlich sein. Dieses steht im ersten Absatz des ersten Paragrafen der Heilmittelrichtlinie.<\/p>\n<p>Dieses System ist absichtlich sehr undurchsichtig und schlecht nachpr\u00fcfbar gehalten, um Verordnungsmengen so gering wie m\u00f6glich zu halten, da \u00c4rzten permanent ein m\u00f6glicher Regress droht, der durchaus den finanziellen Ruin bedeuten kann.<\/p>\n<p>Heilmittelrichtlinie \u00a71 (1): <span>\u201eDie vom Gemeinsamen Bundesausschuss gem\u00e4\u00df \u00a7 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und Absatz 6 in Verbindung mit \u00a7 138 des F\u00fcnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) beschlossene Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der \u00e4rztlichen Kunst und unter Ber\u00fccksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckm\u00e4\u00dfigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln.\u201c<\/span><\/p>\n<p>Findet die Krankenkasse eine Heilmittelverordnung, die nicht allen Kriterien der Heilmittelrichtlinie entspricht (z.B. Diagnose erlaubt keine Verordnung eines Heilmittels [Klassiker: Ergotherapie bei Konzentrationsschwierigkeiten], zu viele Einheiten f\u00fcr die Diagnose verordnet, Hausbesuch ohne medizinische Indikation verordnet, Verlauf oder Indikation nicht gut dokumentiert, etc.), so muss der Arzt die Kosten des \u201ef\u00e4lschlich\u201c verordneten Heilmittels aus seiner Tasche an die Krankenkasse zur\u00fcckzahlen. Hier kommen schnell mehrere 10.000\u20ac zusammen.<\/p>\n<p>Haben Sie darum bitte Verst\u00e4ndnis, wenn wir als verordnende \u00c4rzte die Indikation f\u00fcr eine Heilmittelverordnung sehr genau pr\u00fcfen und diese manchmal auch ablehnen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span><em>Bei Fragen zu Heilmitteln stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/em><\/span><em><\/em><\/p>\n<p><span><em><\/em><\/span><\/p>\n<p><span><em>Quelle: <a href=\"http:\/\/www.kinderarzt-cuxland.de\">www.kinderarzt-cuxland.de<\/a><\/em><\/span><\/p>\n<p><span><em><\/em><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>HeilmittelverordnungHeilmittel (Logop\u00e4die, Ergotherapie, Physiotherapie) &nbsp; Sehr geehrte Eltern, da es immer wieder zu Missverst\u00e4ndnissen rund um die Heilmitteltherapien Logop\u00e4die, Ergotherapie und Physiotherapie kommt, versuche ich auf dieser Seite ein wenig mehr Klarheit in dieses schwierige Thema zu bringen. &nbsp; Definition: \u201eHEILMITTEL\u201c sind Verordnungen zur Physiotherapie (Massagen\/Krankengymnastik), Logop\u00e4die (Sprachheilbehandlung) oder Ergotherapie (Arbeits- und Besch\u00e4ftigungstherapie).\u00a0Nur ein Arzt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v19.10 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>Heilmittelverordnung - KinderArztpraxis Mellendorf, Dr. med. 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